Die AGB und die Widerrufsbelehrung für Schulungen und Seminaren der C.O.C.P. GmbH finden Sie hier.
Ausgabe 2008-06-15
1. Allgemeines
1.1 Die COCP GmbH bewertet, auditiert, zertifiziert und registriert Managementsysteme, soweit dies nicht in Zusammenhang mit einer Beratung geschieht.
1.2 Für den Fall der Erteilung eines entsprechenden Auftrages anerkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Geschäftsbedingungen, die Zertifizierordnung der COCP
GmbH und die Preisliste. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der COCP GmbH oder der von ihr eingeschalteten Experten sind nur dann bindend, wenn sie von ihr ausdrücklich und schriftlich
bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Durchführung des Auftrages
2.1 Die von der COCP GmbH angenommenen Aufträge werden durchgeführt - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei der COCP-GmbH üblichen Handhabung.
2.2 Der Umfang der Arbeiten der COCP GmbH wird bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen oder Erweiterungen des
festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag
im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine
angemessene Vergütung zu bezahlen.
2.3 Mit Erstellung und Übergabe der jeweiligen Berichte gelten die vertraglichen Leistungen der COCP GmbH als erbracht und abgeschlossen.
3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
3.1 Die von der COCP GmbH angegebenen Auftragsfristen sind verbindlich.
3.2 Sofern die COCP GmbH eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen des Verzugs
einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollen-dete Woche Verzug von 1 % des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt höchstens 25% des aufgrund
dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Für weitergehende Schadenersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffern 4.5 und 5.
3.3 Setzt der Auftraggeber der COCP GmbH nach Fälligkeit der Leistung eine angemessene Nachfrist und lässt die COCP GmbH diese Frist verstreichen oder wird der COCP GmbH die Leistung unmöglich, ist
der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und - sofern die COCP GmbH. ein Verschulden trifft - Schadenersatz statt der Leistung in Höhe der in Ziff. 3.2 bestimmten Verzugsentschädigung
zu verlangen. §§ 281, 323 BGB bleiben unberührt.
4. Gewährleistung, Haftung
4.1 Die Gewährleistung der COCP GmbH umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.
4.2 Die Gewährleistungspflicht der COCP GmbH ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h. wird sie unmöglich oder dem
Auftraggeber unzumutbar oder von der COCP GmbH unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung oder Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3 Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
4.4 Eine Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit von Werken, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt die COCP GmbH nur, wenn die Leistung
mangelhaft ist und die COCP GmbH insoweit ein Verschulden trifft oder eine entsprechende Garantieerklärung erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzung oder ein Bezug auf
eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht oder die Beschaffenheitsgarantie nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Ansprüche des Auftraggebers aus
Garantie i.S.d. § 443 BGB bleiben unberührt.
4.5 Beruht ein Mangel, der kein Fehlen einer garantierten Beschaffenheit darstellt, auf einem von der COCP GmbH zu vertretenden Umstand oder verletzt die COCP GmbH eine Vertragspflicht, so haftet die
COCP GmbH für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadensverursachung je Auftrag bis zu einem Betrag von
500.000 EUR Sachschaden
2.000.000 EUR Personenschaden
150.000 EUR für Vermögensschäden.
Für weitergehende Schadenersatzansprüche gilt Ziff.5.
4.6 Aufwendungsersatzansprüche gem. § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
4.7 Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.4 und 4.5 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der COCP GmbH sowie der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen,
insbesondere Experten.
5. Weitergehende Haftung
Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare
Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen, soweit sie über die in Nr. 3.2, 3.3 und 4.2 bis 4.7 von der COCP GmbH übernommenen Haftung und Gewährleistung hinausgehen. Dies gilt auch im
Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der COCP GmbH sowie der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, insbesondere Experten.
6. Zahlungsbedingungen und Preise
6.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Preise nach der jeweils bei
Vertragsabschluss gültigen Preisliste, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Liegt zwischen Auftragserteilung und Auftragsabschluss
ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, werden im Falle einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung ab dem 5. Monat die geänderten Preise zugrunde gelegt.
6.2 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder es können Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden.
6.3 Die gemäß Ziff. 6.2 und/oder durch Schlussrechnung nach Abschluss des Audits in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Während des Verzugs des Auftraggebers hat die COCP GmbH für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber
kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, liegt beim Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungsziels ein
Verzug vor. § 286 BGB bleibt unberührt.
6.4 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
6.5 Beanstandungen der Rechnungen der COCP GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die der COCP GmbH zur Einsicht überlassen, und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die COCP GmbH Abschriften zu ihren Akten nehmen.
7.2 Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrags Auditberichte erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt die COCP GmbH dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit über-tragen, insbes. ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, Auditberichte zu verändern (bearbeiten) oder diese außerhalb seines Geschäftsbetriebes irgendwie zu nutzten.
7.3 Die COCP GmbH, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Experten dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt
offenbaren und verwerten.
7.4 Die COCP GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der
Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die
mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist München, soweit die Voraussetzungen gem. §38 Zivilprozessordnung vorliegen.
8.2 Gerichtsstand ist in jedem Fall Aalen.
8.3 Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über inter-nationale Warenkaufverträge (CISG).
9. Geltungsbereich
9.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen i.S.v. §310 BGB, soweit nichts
Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Nr. 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Geschäftsbedingungen ebenfalls.
9.3 Die COCP GmbH kann die Namen der Zertifikatsinhaber mit deren Geltungsbereich in einer Liste zertifizierter Unternehmen veröffentlichen.