C.O.C.P. GmbH
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Wesentliche Voraussetzungen zur Träger- und Maßnahmenzulassung und zum Zertifizierungsablauf

Wesentliche Voraussetzungen für eine Trägerzulassung sind:

 

Der Bildungsträger muss ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) nachweisen, welches aber nicht zwingend zertifiziert sein muss. Dieses kann ein anerkanntes QM-System sein wie z. B. die ISO 9001.

 

 

Folgende Kriterien müssen durch ein QM-System

mindestens abgedeckt werden:

 

• ein auf den Kunden ausgerichtetes Leitbild

• Prozess der Berücksichtigung den Arbeitsmarkt betreffende

  Entwicklungen bei der Konzeption und Durchführung von Bildungs-

  maßnahmen

• Prozess der Eignungsfeststellung der Teilnehmer

• Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Jobcentern bzgl.

  Marktrelevanz und Eingliederungschancen

• Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr-

  und Lernzielen, Methoden und Methodenbewertung

• Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse

• eine regelmäßige Evaluation der Methoden und der Unternehmens-

  organisation

• Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des

   Unternehmens

• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur 

   Qualitätsentwicklung

• Messbar Zielvereinbarungen wie z.B. Eingliederungs- oder

   Abbrecherquote etc.

• Messung der Zielerreichung und Steuerung fort-

   laufender Optimierungsprozesse

 

 

Wesentliche Voraussetzungen für eine

Maßnahmenzulassung sind:

 

Neben der Trägerzulassung müssen auch die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsförderung im Rahmen der AZAV auf ihre Qualität hin geprüft und zugelassen werden. Im Rahmen der Maßnahmenprüfung werden insbesondere die

 

• Konzeption und Inhalte der Maßnahmen

• Lehrgangsziele

• die schriftliche Bewertung und Begründung der

   Arbeitsmarktrelevanz

• Eignungsfeststellung der Teilnehmer zur Bewertung,

   ob für den Teilnehmer eine Chance auf eine Einglie-

   derung in den Arbeitsmarkt, d. h. eine sozial-

   versicherungspfliichtige Tätigkeit besteht

• Qualifikation und Weiterbildung der Lehrkräfte

• Rahmenlehrplan, Schulungs- und Stundenpläne

• Dokumentation der Lernerfolgskontrollen

• Art der Abschlussprüfung,

• Fördermaßnahmen

• Kalkulation der Maßnahme(n)

• Führung von Eingliederungsstaistiken in Abgleich

   mit den Daten der jeweiligen Jobcentern

• etc.

 

begutachtet.

 

 

Ablauf der Zertifizierung:

 

1. Ausfüllen der Basisdaten,

    Den Download zu den Basisdaten finden Sie unten auf folgender

    Seite: bitte hier klicken...

    und Zusendung (vollständig ausgefüllt) an die Fachkundige Stelle

2. Angebotserstellung 3. Beauftragung und Auftragsbestätigung

3. Auditplanung

4. Durchführung des Audits

5. Zulassung und Zertifikatserteilung

 

Werden beim Audit noch offene Maßnahmen festgestellt, die noch vor Zertifikatserteilung erledigt werden müssen (wesentliche Anforderungen der AZAV), hat der Träger die Möglichkeit, dies innerhalb einer 90-Tage-Frist zu tun.

 

Wir werden den Ablauf des Zulassungsprozesses bestmöglich an die spezifischen Anforderungen Ihrer Einrichtung anpassen.

 

 

Zeitlicher Ablauf:

 

Der zeitliche Ablauf hängt im Wesentlichen von der Vorberitungen des Trägers ab. Werden vollständige Antragsunterlagen eingereicht und ergibt sich daraus die Bereitschaft des Trägers zur Zertifizierung, kann ein Audit vor Ort innerhalb von zwei Monaten stattfinden.

Kontakt

Auskünfte zur Zertifizierung, zertifizierten Produkten usw. erhalten Sie unter:

 

Tel.: +49 7361 941925

Email: info<at>cocp.de

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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